Klassenregeln

Rahmenbedingungen Ranglistenregatten der Deutschen RS Aero Klassenvereinigung

  1. Mit Anmeldung im Regattabüro muss die Bootsklasse (=Riggröße) verbindlich bekannt gegeben werden.
  2. Sofern im Rahmen einer Ranglistenregatta nur eine Bootsklasse (=Segelgröße) startet, sind 10 Starter in mindestens einer Wettfahrt erforderlich, um die Ranglistenkriterien zu erfüllen. Es ist gestattet ein kleineres Rigg zu benutzen, es erfolgt jedoch keine Verrechnung.

3. Sind zwei oder mehr Bootsklassen (=Segelgrößen) ausgeschrieben, sind 7 Starter in mindestens einer Wettfahrt erforderlich, um die Ranglistenkriterien für die jeweilige Bootsklasse zu erfüllen. Voraussetzung ist jedoch, dass Bootsklassen-übergreifend mindestens 10 Boote starten.

Beispiele zur Wertung

Beispiel A

8 Starter RS Aero 9, 12 Starter RS Aero 7, 5 Starter RS Aero 6
RS Aero 9 und RS Aero 7 erfüllen die Ranglistenkriterien, RS Aero 6 erhalten keine Ranglistenwertung, könnten aber unter Regel 2) ohne Verrechnung in einer größeren Rigggröße mit dem 6er-Segel starten und bekommen in der Bootsklasse Ranglistenpunkte. 

Beispiel B

3 Starter RS Aero 9, 3 Starter RS Aero 7, 3 Starter RS Aero 5
Weniger als 10 Starter, keine Ranglistenwertung möglich.

Freies Pumpen/Regel 42

Entsprechend den Internationalen Klassenregeln kann durch Bekanntgabe in der Segelanweisung gemäß C. 1. 1 (c) ab 10 Knoten Windgeschwindigkeit RRS 42.2. a., b., c. auf allen Kursen, welche nicht per Bahndiagramm als windward leg (Kreuzkurs) festgelegt sind, außer Kraft gesetzt werden. Ebenso gilt diese Ausnahme nicht vor dem Start. Als Klassenvereinigung sprechen wir uns ausdrücklich für die Anwendung der Klassenregel C. 1. 1 (c) aus und empfehlen daher die Aufnahme in die Segelanweisung. Folgender Passus kann benutzt werden: 

„RS Aero: Klassenregel C. 1. 1 (c) findet Anwendung.“


Gültige Fassung der Deutschen RS Aero Klassenregeln.
Deutsche Übersetzung der Klassenregeln

Im Zweifel gilt der englische Text der RS Aero Class Rules der internationalen Klassenvereinigung.
Englische Fassung der KV-Regeln (verbindliche Fassung)